Was bedeutet eigentlich „barrierefrei“?
Als Grundlage dienen die Maße des Menschen in Bezug auf seine Tätigkeiten in Wohnungen, Gebäuden und im Wohnumfeld.
Hierbei werden Greifhöhen und Aktionsradien ebenso berücksichtigt, wie z. B. die Nutzung von Hilfsmitteln.
Für das barrierefreie Bauen gelten besondere Richtlinien, die sich in der DIN 18025 „Barrierefreie Wohnungen“ widerspiegeln.
Begegnungsflächen bei barrierefreiem Bauen sind die zum Ausweichen mit dem Rollstuhl zusätzlich notwendigen Flächen.
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Wir planen für Sie:
Barrierefreies Wohnen
nach DIN 18025, Teil 1 u. 2
Behindertengerechte Bäder
Behindertengerechte Küchen
Barrierefreie Zugangsmöglichkeiten
PKW-Stellplätze
Ein verändertes Wohnumfeld schafft neue Möglichkeiten, sich Eigenständigkeit zu bewahren.

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Fördermittel
Für Maßnahmen zur Verbesserung Ihres individuellen Umfeldes gewährt die Pflegeversicherung Zuschüsse, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird, oder wenn durch diese Maßnahmen eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.
Ihre vier Wände müssen kein starres Gefüge sein, sondern können sich veränderten Lebenssituationen anpassen.
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